Mehr Rentenleistungen für geringfügig Beschäftigte.
Manchmal lohnt es sich, selbst Geld in die Hand zu nehmen. Wenn die/der Arbeitnehmer/in den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenbeitrag von 19,5 Prozent aufstockt, also 7,5 Prozent des Entgelts an die Rentenversicherung abführt,erwirbt sie/er damit Ansprüche auf alle Leistungen der Rentenversicherung, zum Beispiel auch auf Rehabilitation sowie gegebenenfalls einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.